Asbestasanierung
Asbestabbau - Abbruch und Sanierung nach TRGS 519
Seit Jahren sind wir mit ausgebildeten Fachpersonal in der Hartasbestsanierung tätig.
Das betrifft Außenfassaden, Dächer, Hallenverkleidungen, Rohrleitungen, Lüftungssysteme, Flanschdichtungen und asbesthaltige Eternit-Platten.
Asbestsanierung nach TRGS 519
In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert.
Asbestsanierung kann (und sollte!) dementsprechend nicht jeder machen.
Das Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen.